도이칠란트, 한국 포함 11개국 국민 코로나19 대응 입국제한 조치 해제

도이칠란트, 한국 포함 11개국 국민 코로나19 대응 입국제한 조치 해제
한‧중‧일 3국은 도이칠란트 자국민에 대해 동일한 입국 허용조치 조건부

Berlin】 도이칠란트(Deutschland) 연방정부는 2020년 7월1일 내각회의에서 한국을 포함한 11개국에 대해 코로나19 대응조치로 시행한 입국제한 조치를 7월 2일 0시를 기해 해제하기로 결정했다.

이에 따라 유럽연합 회원국가 이외 국가로 도이칠란트 입국이 허용되는 나라는 한국, 중국, 일본, 오스트레일리아, 조지아, 캐나다, 몬테네그로, 뉴질랜드, 타일랜드, 튀니지, 우루과이 등 11개국이다.

하지만 한국, 중국, 일본 등 3개 국가는 ‘도이칠란트 자국민에 대해 동일한 입국 허용조치를 취할 경우에만 실질적인 도이칠란트 입국허용이 가능하다’는 조건부이다.  한국은 지난 4월 13부터 도이칠란트 국민의 입국을 잠정금지 조치했다.

조건부 한국인 입국허용에 관해 프랑크푸르트 공항 연방경찰 코로나19 협력팀에서는 아래와 같이 답변하였다.​

▲ 상호주의에 따라 한국에서 출발한 인원에 대한 일반적인 입국금지는 유지​된다.

▲도이칠란트 내 체류허가가 있고 이미 거주중인 한국인의 직계가족이 동반거주를 목적으로 도이칠란트 입국 시 증명서류(도이칠란트 거주중인 가족구성원의 체류허가 및 거주증명서, 번역 공증 된 가족 및 혼인관계증명서 등) 지참할때 입국 가능​하다.

▲주한도이칠란트대사관에서 발급 된 체류허가소지자 입국 가능​

이에 따라 상기 조건을 충족하지 못하거나 별첨 연방내무부 발표 입국 금지 예외사항에 해당하지 않는 비 EU 회원국 국민은 입국이 거부 된다.

따라서 개인의 상황마다 입국여부가 결정되므로 공항 및 육로를 이용하여 입국을 계획하는 한국인은 도이칠란트 연방경찰 코로나19 협력팀 및 주한도이칠란트대사관에 사전에 입국가능 여부 문의해 보는 것이 안전하다.

-코로나19 협력팀: bpold.frankfurt.kost-covid-19@polizei.bund.de

-뮌헨 공항 연방 경찰 : bpol.muc@polizei.bund.de

-주한독일대사관(서울) : info@seoul.diplo.de

제3국 국민이라도 중요한 입국이유가 있는 경우 입국이 허용되며 중요 이유는 다음과 같다:

① 도이칠란트 국적자, EU시민, 도이칠란트내 장기체류 자격을 보유한 제3국적자

② 보건 인력, 보건 연구원, 요양원 인력

③ 직업 활동이 경제적 관점에서 필수적이고, 업무를 연기할 수 없거나, 외국에서는 업무를 볼 수 없는 해외 전문 인력 및 유능한 피고용인

④ 운송인력

⑤ 농업 분야 계절노동자

⑥ 선원

⑦ 외국에서 학위를 마칠 수 없는 외국인 학생들

⑧ 동반가족으로서 입국하는 외국인 및 시급한 가정사로 방문하는 자

⑨ 국제적 보호 또는 다른 인도적 사유로 보호가 필요한 자

⑩ 외교관, 국제기구 인력, 군인, 인도주의 조력자(인도주의 활동 이행 중에 한함)

⑪ 종전 후 도이칠란트로 들어온 이주민

⑫ 도이칠란트 경유자

  • 입국가능여부 결정을 위해 중요한 것은 국적이 아니라 입국 직전 체류지

도이칠란트는 입국허용여부와 관계없이 로버트-코흐 연구소가 지정한 위험지역으로부터의 도이칠란트전역 입/귀국자에 대해 자가격리의무를 시행 중이다. 이는 경유승객을 제외하고 중요한 입국이유가 있는 입국자 모두에게도 적용되며, 자가격리 예외는 코로나 음성 증명서 제출 시에만 가능하다.

한편 유럽연합은 6월 30일, 알제리(Algerien), 오스트레일리아(Australien), 조지아(Georgien), 일본(Japan), 캐나다(Kanada), 모로코(Marokko), 몬테네그로(Montenegro), 뉴질랜드(Neuseeland), 르완다(Ruanda), 세르비아(Serbien), 한국(Südkorea), 타일랜드(Thailand), 튀니지(Tunesien), 우루과이(Uruguay)등 14개국 국민의 입국제한을 완화했다.

그러나  이날 도이칠란트 정부는 로버트-코흐 연구소에서 아직 위험지역으로 지정하고 있는 세르비아, 모로코, 르완다, 알제리 등 4개국은 금번 입국 허용국가 명단에서 제외했다.

이로서 코로나 19사태로 인한 제한조치로 입국 금지 조치를 시행한 이후 도이칠란트 입국이 가능해진 국가는 유럽회원국을 제외하면 전 세계에서 11개국 뿐이다.

유럽연합(EU) 27개 회원국가(스웨덴, 핀란드, 덴마크, 아일랜드, 벨기에, 네덜란드, 룩셈부르크, 도이칠란트, 에스토니아, 라트비아, 리투아니아, 폴란드, 체코, 슬로바키아, 헝가리, 슬로베니아, 몰타, 키프로스, 프랑스, 오스트리아, 포르투갈, 스페인, 이탈리아, 그리스, 루마니아, 불가리아, 크로아티아) 에 대한 도이칠란트  입국제한조치는 이미 지난달 완화됐다.

【 유 종 헌 기자 】

다음은 도이칠란트 연방 내무부 발표 보도자료 원문이다. Pressemitteilung · 01.07.2020

Schrittweise Aufhebung der Einreisebeschränkung für Drittstaaten

Vorerst elf Staaten auf deutscher Positivliste

Das Bundeskabinett hat heute die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Angesichts der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage in verschiedenen Staaten hatte sich die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. Juni 2020 (COM (2020) 399 final) für koordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausgesprochen. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Europäischen Union am 30. Juni 2020 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wird in Deutschland zum 2. Juli 00:00 Uhr umgesetzt.

Die Empfehlung sieht eine koordinierte Aufhebung der Reisebeschränkungen durch die Mitgliedstaaten wie folgt vor:

Einreisen aus Drittstaaten mit geringem Infektionsgeschehen entsprechend der konsentierten Staatenliste sind ohne Einschränkungen möglich. Die Staatenliste wird zweiwöchentlich aktualisiert.

Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, diese Einreisen schrittweise und nicht für alle Länder gleichzeitig zu öffnen. Deutschland gestattet die unbeschränkte Einreise aufgrund der vorliegenden Datenlage zunächst für elf Staaten:

  1. AUSTRALIEN
  2. GEORGIEN
  3. JAPAN*
  4. KANADA
  5. MONTENEGRO
  6. NEUSEELAND
  7. SÜDKOREA*
  8. THAILAND
  9. TUNESIEN
  10. URUGUAY
  11. CHINA*

* abhängig von der reziproken Gewährung von Einreisemöglichkeiten

Erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben. Wichtige Gründe für Einreisen aus Drittstaaten:

  1. deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland,
  2. Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal,
  3. ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann,
  4. Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal,
  5. Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,
  6. Seeleute,
  7. ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann,
  8. im Wege des Familiennachzugs einreisende ausländische Familienangehörige sowie Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen,
  9. Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen,
  10. Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und humanitäre Helfer in Ausübung ihrer Tätigkeit,
  11. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
  12. Passagiere im Transitverkehr.

Für die Festlegung der Einreisemöglichkeit ist der vorherige Aufenthaltsort der Reisenden ausschlaggebend, nicht ihre Staatsangehörigkeit.

Unabhängig von den Einreisemöglichkeiten gilt in Deutschland weiter eine Quarantänepflicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in allen Bundesländern für Ein- und Rückreisende aus den vom RKI festgelegten Risikogebieten. Dies gilt mit Ausnahme von Passagieren im Transitverkehr grundsätzlich auch für Reisende mit wichtigem Reisegrund. Eine Ausnahme von der Quarantäne gilt bei aktuellem Negativ-Test.

Wichtigstes Ziel aller Überlegungen bleibt es, die weitere Eindämmung der Pandemie zu sichern.